Rechtsprechung
   BSG, 29.06.2022 - B 5 R 24/22 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23274
BSG, 29.06.2022 - B 5 R 24/22 BH (https://dejure.org/2022,23274)
BSG, Entscheidung vom 29.06.2022 - B 5 R 24/22 BH (https://dejure.org/2022,23274)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 2022 - B 5 R 24/22 BH (https://dejure.org/2022,23274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,23274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Regelaltersrente Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Gewährung einer Regelaltersrente Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 29.06.2022 - B 5 R 24/22 BH
    Dieser sind daher weniger als zwei Wochen zur Abgabe einer Äußerung verblieben (vgl dazu, dass die Äußerungsfrist in der Regel zwei Wochen zuzüglich der Postlaufzeiten nicht unterschreiten darf, wenn das Berufungsgericht wie hier im Anhörungsschreiben ein bestimmtes Datum vorgibt, BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 15) .

    Davon kann nur dann die Rede sein, wenn der Fehler den Betroffenen an Vorbringen gehindert hat, welches das Berufungsgericht hätte veranlassen müssen, von einem Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG Abstand zu nehmen (vgl BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19; BSG Beschluss vom 18.7.2019 - B 13 R 259/17 B - juris RdNr 14) .

  • BSG, 09.04.2021 - B 13 R 276/20 B

    Feststellung der Erledigung eines Rechtsstreits durch Rücknahme der Berufung

    Auszug aus BSG, 29.06.2022 - B 5 R 24/22 BH
    Eine nicht in jeder Hinsicht ordnungsgemäß durchgeführte Anhörung nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG stellt eine Gehörsverletzung dar, deren Kausalität für die angegriffene Entscheidung allerdings nicht zu unterstellen ist (vgl zuletzt BSG Beschluss vom 9.4.2021 - B 13 R 276/20 B - juris RdNr mwN) .
  • BSG, 04.03.2021 - B 5 R 308/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Wiederaufnahme eines Berufungsverfahrens;

    Auszug aus BSG, 29.06.2022 - B 5 R 24/22 BH
    Die darin liegende Rüge, die angegriffene Entscheidung sei inhaltlich unrichtig, vermöchte eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache von vorneherein nicht zu begründen (vgl zB BSG Beschluss vom 4.3.2021 - B 5 R 308/20 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 18.07.2019 - B 13 R 259/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung im Zugunstenverfahren

    Auszug aus BSG, 29.06.2022 - B 5 R 24/22 BH
    Davon kann nur dann die Rede sein, wenn der Fehler den Betroffenen an Vorbringen gehindert hat, welches das Berufungsgericht hätte veranlassen müssen, von einem Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG Abstand zu nehmen (vgl BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19; BSG Beschluss vom 18.7.2019 - B 13 R 259/17 B - juris RdNr 14) .
  • BSG, 22.12.2022 - B 5 R 166/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Das ist grundsätzlich erst anzunehmen, wenn der Fehler den Betroffenen an Vorbringen gehindert hat, welches das Berufungsgericht hätte veranlassen müssen, von einem Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG Abstand zu nehmen (vgl BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19; BSG Beschluss vom 18.7.2019 - B 13 R 259/17 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 29.6.2022 - B 5 R 24/22 BH - juris RdNr 10) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht