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BSG, 29.06.2022 - B 5 R 24/22 BH |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Gewährung einer Regelaltersrente Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
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Gewährung einer Regelaltersrente Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 11.08.2021 - 16 R 99/21
- LSG Bayern, 16.12.2021 - 19 R 523/21
- BSG, 29.06.2022 - B 5 R 24/22 BH
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Auszug aus BSG, 29.06.2022 - B 5 R 24/22 BH
Dieser sind daher weniger als zwei Wochen zur Abgabe einer Äußerung verblieben (vgl dazu, dass die Äußerungsfrist in der Regel zwei Wochen zuzüglich der Postlaufzeiten nicht unterschreiten darf, wenn das Berufungsgericht wie hier im Anhörungsschreiben ein bestimmtes Datum vorgibt, BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 15) .Davon kann nur dann die Rede sein, wenn der Fehler den Betroffenen an Vorbringen gehindert hat, welches das Berufungsgericht hätte veranlassen müssen, von einem Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG Abstand zu nehmen (vgl BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19; BSG Beschluss vom 18.7.2019 - B 13 R 259/17 B - juris RdNr 14) .
- BSG, 09.04.2021 - B 13 R 276/20 B
Feststellung der Erledigung eines Rechtsstreits durch Rücknahme der Berufung …
Auszug aus BSG, 29.06.2022 - B 5 R 24/22 BH
Eine nicht in jeder Hinsicht ordnungsgemäß durchgeführte Anhörung nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG stellt eine Gehörsverletzung dar, deren Kausalität für die angegriffene Entscheidung allerdings nicht zu unterstellen ist (vgl zuletzt BSG Beschluss vom 9.4.2021 - B 13 R 276/20 B - juris RdNr mwN) . - BSG, 04.03.2021 - B 5 R 308/20 B
Rente wegen Erwerbsminderung; Wiederaufnahme eines Berufungsverfahrens; …
Auszug aus BSG, 29.06.2022 - B 5 R 24/22 BH
Die darin liegende Rüge, die angegriffene Entscheidung sei inhaltlich unrichtig, vermöchte eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache von vorneherein nicht zu begründen (vgl zB BSG Beschluss vom 4.3.2021 - B 5 R 308/20 B - juris RdNr 7). - BSG, 18.07.2019 - B 13 R 259/17 B
Rente wegen Erwerbsminderung im Zugunstenverfahren
Auszug aus BSG, 29.06.2022 - B 5 R 24/22 BH
Davon kann nur dann die Rede sein, wenn der Fehler den Betroffenen an Vorbringen gehindert hat, welches das Berufungsgericht hätte veranlassen müssen, von einem Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG Abstand zu nehmen (…vgl BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19; BSG Beschluss vom 18.7.2019 - B 13 R 259/17 B - juris RdNr 14) .
- BSG, 22.12.2022 - B 5 R 166/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Das ist grundsätzlich erst anzunehmen, wenn der Fehler den Betroffenen an Vorbringen gehindert hat, welches das Berufungsgericht hätte veranlassen müssen, von einem Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG Abstand zu nehmen (…vgl BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 19; BSG Beschluss vom 18.7.2019 - B 13 R 259/17 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 29.6.2022 - B 5 R 24/22 BH - juris RdNr 10) .